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Viele
Kolleginnen und Kollegen können ein Lied davon singen:
Dann und wann verlieren Nutzerinnen und Nutzer die Contenance
und beleidigen das Bibliothekspersonal.
Das
Strafgesetzbuch bleibt die Antwort schuldig, was als
Beleidigung aufzufassen ist; darüber befinden ggf. Gerichte.
Eine
Beleidigung ist ein starker Reiz, der Sie trotzdem nicht
paralysieren sollte. Beleidigungen und "dumme Sprüche"
lassen sich verstehen als Test auf Opfertauglichkeit.
Wer indes damit rechnet, ab und zu von Kunden beleidigt
zu werden - und in vielen Bibliotheken muss man das
leider -, den trifft es nicht mehr unvermittelt.
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Legen Sie sich ein dickes
Fell zu. Bereiten Sie sich mental auf etwaige Beleidigungen
vor. Denn durch die mentale Vorbereitung scheint
die Situation dann nicht mehr ganz neu, obwohl sie
es faktisch ist.
- Sie
sollten jede Beleidigung mit einer Reaktion quittieren,
sie nie gänzlich ignorieren. Ein knappes "So,
so!" oder "Ach, was!" reicht vollkommen.
- Versuchen
Sie souverän zu lächeln, wenn Sie beleidigt werden.
-
Fragen
Sie ironisch: "Was kann ich für Sie tun?"
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Verinnerlichen
Sie, dass Beleidigungen Ihnen nicht wirklich etwas
anhaben können, das heißt, dass sie Sie immerhin
nicht wirklich (=körperlich) verletzen können.
- Sie
selbst wissen von sich sehr wohl, dass Sie kein
"Idiot" o. ä. sind!
- Reagieren
Sie mit zum Beispiel: "Wissen Sie, ich entscheide
immer noch selbst, wer mich beleidigen kann. Sie
stehen da nicht auf meiner Liste!" oder mit:
"Ist ja mal was ganz anderes! Diese Beleidigung
habe ich noch nie gehört."
- Zeigen
Sie klar Grenzen auf. Es ist weder angenehm noch
macht es Sinn, sich einer Flut von Beleidigungen
auszusetzen. Nutzen Sie als letzten Schritt den
Hausverweis; zur Not muss die Polizei hierbei helfen.
- Werden
Sie von einer Nutzerin oder einem Nutzer angespuckt,
so stellt dies keine Körperverletzung dar, sondern
wird als "tätliche Beleidigung" gefasst.
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