Praxistipps

 

 

Hier finden Sie ein paar erste Praxistipps, die dem "Leitfaden" entstammen.

 

In weitläufigen Bibliotheken geben Notrufknöpfe ein sicheres Gefühl, hier in einer 24-Stunden-Bibliothek.

Manchmal nötig, um es suchtkranken Menschen zu erschweren, auf den Toiletten Heroin zu spritzen: blaues Licht.


 

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Beleidigungen durch Nutzerinnen und Nutzer

 

Viele Kolleginnen und Kollegen können ein Lied davon singen: Dann und wann verlieren Nutzerinnen und Nutzer die Contenance und beleidigen das Bibliothekspersonal.

Das Strafgesetzbuch bleibt die Antwort schuldig, was als Beleidigung aufzufassen ist; darüber befinden ggf. Gerichte.

Eine Beleidigung ist ein starker Reiz, der Sie trotzdem nicht paralysieren sollte. Beleidigungen und "dumme Sprüche" lassen sich verstehen als Test auf Opfertauglichkeit. Wer indes damit rechnet, ab und zu von Kunden beleidigt zu werden - und in vielen Bibliotheken muss man das leider -, den trifft es nicht mehr unvermittelt.

  • Legen Sie sich ein dickes Fell zu. Bereiten Sie sich mental auf etwaige Beleidigungen vor. Denn durch die mentale Vorbereitung scheint die Situation dann nicht mehr ganz neu, obwohl sie es faktisch ist.
  • Sie sollten jede Beleidigung mit einer Reaktion quittieren, sie nie gänzlich ignorieren. Ein knappes "So, so!" oder "Ach, was!" reicht vollkommen.
  • Versuchen Sie souverän zu lächeln, wenn Sie beleidigt werden.
  • Fragen Sie ironisch: "Was kann ich für Sie tun?"
  • Verinnerlichen Sie, dass Beleidigungen Ihnen nicht wirklich etwas anhaben können, das heißt, dass sie Sie immerhin nicht wirklich (=körperlich) verletzen können.
  • Sie selbst wissen von sich sehr wohl, dass Sie kein "Idiot" o. ä. sind!
  • Reagieren Sie mit zum Beispiel: "Wissen Sie, ich entscheide immer noch selbst, wer mich beleidigen kann. Sie stehen da nicht auf meiner Liste!" oder mit: "Ist ja mal was ganz anderes! Diese Beleidigung habe ich noch nie gehört."
  • Zeigen Sie klar Grenzen auf. Es ist weder angenehm noch macht es Sinn, sich einer Flut von Beleidigungen auszusetzen. Nutzen Sie als letzten Schritt den Hausverweis; zur Not muss die Polizei hierbei helfen.
  • Werden Sie von einer Nutzerin oder einem Nutzer angespuckt, so stellt dies keine Körperverletzung dar, sondern wird als "tätliche Beleidigung" gefasst. Dies ist ein Delikt, das Sie anzeigen könnten.

 

 

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